Vormundschaften und Pflegschaften
Vormundschaften
Pflege und Erziehung der Kinder sind das Recht und die Pflicht der Eltern. Wenn Eltern nicht mehr in der Lage sind, ihre Rechte und Pflichten auszuüben, muss der Staat den Schutz der Kinder gewährleisten. An die Stelle der Eltern tritt der Vormund, der die Erziehung des Kindes sicherstellt und seine Rechte wahrzunehmen hat. Die Bestellung des Vormunds erfolgt durch das Familiengericht. Vormund kann eine natürliche Person, ein Verein oder das Jugendamt werden. Eine Vormundschaft ist umfassend.
Pflegschaften
Eine Pflegschaft bezieht sich im Gegensatz zur Vormundschaft nur auf einzelne Lebensbereiche, zum Beispiel die Gesundheitssorge, die Vermögenssorge oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie gilt für einen klar umrissenen Sachverhalt oder Zeitraum, für den eine Pflegerbestellung notwendig wird.
Unser Angebot
Der SkF Amberg führt im Auftrag des Kreisjugendamtes Amberg-Sulzbach Vormundschaften und Pflegschaften.