Betreuungen
Die Vorsorgevollmacht - eine Alternative!
Die Vorsorgevollmacht sieht vor, einen Menschen seines Vertrauens zu benennen, für den Fall, dass man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Dadurch kann die Anordnung einer Betreuung durch das Gericht ersetzt werden. Es wird rechtzeitig Vorsorge getroffen, falls man durch
- Krankheit,
- Unfall oder
- im Alter
nicht mehr in der Lage sein sollte, eigene Entscheidungen zu treffen. Dies kann auch nicht vom Ehepartner oder Kindern ohne Vollmacht übernommen werden. Durch die Vorsorgevollmacht kann ein aufwendiges Gerichtsverfahren vermieden werden.
Wer wird betreut?
Betreut werden volljährige Menschen, aufgrund einer
- psychischen Erkrankung
- seelischen oder geistigen Behinderung oder
- körperlichen Behinderung,
wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu erledigen.
Der gesetzliche Hintergrund
Der Betreute bleibt - soweit aus gesundheitlichen Gründen möglich - geschäftsfähig, d.h. er kann jederzeit rechtswirksame Verträge abschliessen.
Eine Betreuung wird nur im erforderlichen Umfang ausgesprochen.
Beispiele
- Vermögensvorsorge
- Sorge für die Gesundheit
- Behördenangelegenheiten
Spätestens nach sieben Jahren wird durch das Betreuungsgericht geprüft, ob die Betreuung weiterhin erforderlich ist.
Unsere Angebote
- Führung von gerichtlich angeordneten Betreuungen
- Beratung und Unterstützung in allen Betreuungsangelegenheiten
- Schulung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer/innen
- Öffentlichkeitsarbeit
- Information für Vorsorgevollmacht