Bereitschaftspflege
Bereitschaftspflegefamilien nehmen kurzfristig Kinder und Jugendliche bei sich auf. Dies kann zu jeder Tages- und Nachtzeit und auch am Wochenende geschehen.
Bereitschaftspflegefamilien übernehmen die Versorgung des Kindes oder des Jugendlichen bei zeitlich befristetem Ausfall der Herkunftsfamilie und decken den Zeitraum der Klärung ab. Im Einzelfall wird entschieden, ob das Kind oder der Jugendliche wieder zur Herkunftsfamliie zurück kehren kann, ob es in eine Dauerpflegefamilie oder selten auch in ein Heim vermittelt wird.
Die Bereitschaftsfamilie hat die Aufgabe, dem Kind deutlich zu machen, dass es nur für einen bestimmten Zeitraum in dieser Familie bleibt, dort aber in Sicherheit ist. In der Regel beträgt die Zeitspanne der Bereitschaftspflege von einigen Tagen bis zu 8 Wochen.
Welche Anforderungen werden an die Bereitschaftspflegefamilien gestellt?
Der Pflegekinderdienst des SkF Amberg prüft die Eignung der Pflegestellen. Der Einsatz von Bereitschaftspflegefamilien wird in einer Vereinbarung zwischen dem Jugendamt, dem Pflegekinderdienst und den Bereitschaftspflegefamilien geregelt.
Die Anerkennung als Bereitschaftspflegefamilie erfordert zusätzlich zur regulären Vollzeitpflege folgende Voraussetzungen:
- Pädagogische Ausbildung mindestens eines Familienmitglieds, oder langjährige Erfahrung mit eigenen Kindern und/oder Pflegekindern.
- Erhöhte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den Fachkräften des Pflegekinderdienstes und dem Jugendamt
- Erhöhte Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Herkunftsfamilie
- Teilnahme an Gesprächen zum Zwecke der Entscheidungsfindung und Erstellung von Berichten
- Bereitschaft an Gesprächen zum Zwecke der Entscheidungsfindung teilzunehmen und selbständig Berichte zur erstellen
- Grundsätzliche Akzeptanz aller Familienmitglieder, ein fremdes, weiteres Kind kurzfristig aufzunehmen
Interesse an der Tätigkeit als Bereitschaftspflegefamilie?
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung!