Vortrag: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
„Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können?“ Diese Frage rechtzeitig zu klären, sollte allen Menschen eine Herzensangelegenheit sein. Liegt im Ernstfall keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. Mit einer Patientenverfügung lässt sich vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen sind. Die Fachkräfte des SkF Betreuungsvereins informieren über diese Möglichkeiten der Vorsorge.
Ort: SkF Amberg, Haager Weg 15
Anmeldung unter 09621/4872-0 oder sozialdienst-kf@skf-amberg.de

