Vorsorgen mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
In gesunden Tagen bereits Regelungen treffen, die im Falle einer schweren Krankheit oder im Alter von Angehörigen und Ärzten zu beachten sind, um selbstbestimmt bis zum Ende leben zu können. Darum geht es in der Veranstaltung des Betreuungsvereins des SkF Amberg. Der Betreuungsverein ist gesetzlich verpflichtet, die Bevölkerung in der Stadt Amberg sowie im Landkreis Amberg-Sulzbach über die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung zu informieren, die beiden Bausteine einer umfassenden Vorsorge für den Fall der Entscheidungsunfähigkeit.
In einer Vorsorgevollmacht bestimmt man eine Vertrauensperson, die die die gesetzliche Vertretung in allen darin festgelegten Aufgabenbereichen übernimmt. In einer Patientenverfügung legt man konkrete Behandlungswünsche fest für den Fall, dass man sich selbst nicht mehr äußern kann.
Was viele nicht bedenken: Auch wenn es Angehörige gibt, die sich kümmern, rechtsverbindliche Erklärungen dürfen sie nur abgeben, wenn eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde. Ohne Vorsorgevollmacht erfolgt die Anordnung einer Betreuung durch das Betreuungsgericht. So kann es passieren, dass fremde Menschen über das eigene Leben entscheiden und auch unnötige Kosten entstehen.
Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, den 22.01.2024 um 18.00 Uhr mit Notar Christian Hantke in der „Alten Kaserne“, Dekan-Hirtreiter-Str. 5, 92224 Amberg
Eine Anmeldung ist NICHT erforderlich!