Vorsorgen mit Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Selbstbestimmt alle wichtigen Entscheidungen des Lebens treffen zu können, ist ein zentrales Anliegen vieler Menschen. Mit zunehmendem Alter aber wird es immer wahrscheinlicher, dass man auf Hilfe angewiesen ist.. Ein Unfall oder eine schwere Erkrankung können auch in jungen Jahren dazu führen, dass man wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbstverantwortlich regeln
Was viele nicht wissen: Auch wenn es Angehörige gibt, die sich kümmern, rechtsverbindliche Erklärungen dürfen sie nur abgeben, wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt oder sie aufgrund einer Betreuungsverfügung zum Betreuer bestellt sind.
Christine Bernard-Gunesch, Sozialpädagogin beim Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Amberg, informiert Sie zum Thema Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patienten- verfügung und darüber, was beim Abfassen dieser zu beachten ist, um Fehler zu vermeiden.
Wir laden am Dienstag, 05.04.22 um 19 Uhr in den Pfarrsaal der Pfarrei Kümmersbruck ein. Es gilt die 2G-Regelung.