Fachpflege
Kinder und Jugendliche, die nicht mehr von ihren leiblichen Eltern versorgt werden können, jedoch nicht in regulären Pflegefamilien untergebracht werden können, bekommen durch Fachpflegestellen die Möglichkeit, in einer Familie professionelle Hilfe zu erhalten.
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Welche Kinder und Jugendliche sind hier gemeint?
Unter anderem Kinder und Jugendliche, die ...
- einem häufigen Milieuwechsel ausgesetzt waren,
- einen langfristigen Aufenthalt in Institutionen hatten,
- aufgrund ihres Alters und der beginnenden Verselbständigung nicht mehr in eine reguläre Pflegefamilie vermittelbar sind,
- durch besondere Verhaltensweisen auffallen oder unter seelischen Störungen und traumatischen Erfahrungen leiden.
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Welche Anforderungen werden an die Fachpflegefamilien gestellt?
Der Pflegekinderdienst des Sozialdienstes katholischer Frauen e.V. prüft die Eignung der Pflegestellen. Die Fachpflegefamilien schließen einen Vertrag mit dem zuständigen Jugendamt und dem Sozialdienst kath. Frauen.
Die Hauptbezugsperson, d. h. der Elternteil, der hauptsächlich für die Versorgung des Kindes/des Jugendlichen zuständig ist, muss eine pädagogische Ausbildung haben (z. B. Sozialpädagogik, Pädagogik, Psychologie, Erziehungswesen oder Heilpädagogik).
Zusätzlich zur vorhandenen beruflichen Qualifikation sollten praktische pädagogische Erfahrungen vorliegen. Hinzu kommen Anforderungskriterien, die bei regulären Pflegefamilien ebenfalls gegeben sind.
Interesse an der Tätigkeit als Fachpflegefamilie?
Wir helfen Ihnen gerne bei Ihrer Entscheidung!
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